Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter, Rechtsträger

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Seminare, die durch das Bildungswerk Metall durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen die Seminare des Bildungswerkes Jedem offen. Sofern für die Zulassung zu einem Seminar und zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einem Seminar begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.

2. Anmeldung

Die Anmeldungen sollen schriftlich unter Angabe des Namen, der Wohnanschrift und der genauen Seminarbezeichnung erfolgen. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.

3. Vertragsabschluss

Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung, kommt der Vertrag zustande.

4. Gebühren

Die Seminargebühren werden mit Zugang der Rechnung fällig. Die Seminargebühren sind unter Angabe der Rechnungsnummer, ungeachtet einer eventuellen Förderung durch Dritte, auf das in der Gebührenrechnung angegebene Konto einzuzahlen. Der Teilnehmer übernimmt nachrangig die Haftung für eine etwa von seinem Arbeitgeber übernommene, aber nicht geleistete Zahlung der Seminargebühren .

Seminargebühren werden – sofern sie nicht gesondert angefordert werden – ebenfalls auf der Gebührenrechnung vermerkt und sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto einzuzahlen.

Kommt ein Teilnehmer den o.g. Zahlungsbedingungen nicht nach, führt dieses zum sofortigen Ausschluss von der Seminarteilnahme. Die Pflicht zur Zahlung der Seminargebühr bleibt davon unberührt.

5. Rücktritt des Teilnehmers

Bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurücktreten. In diesem Fall ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 40,– zu zahlen. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend (Poststempel). Bei späterem Rücktritt in der vorgenannten Form gelten folgende Regelungen.

6. Rücktritt durch den Veranstalter

Das Bildungswerk Metall ist berechtigt, bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Seminars diesen abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Das Bildungswerk behält sich vor, Seminartermine, Seminarpläne oder die Anzahl der Seminarstunden zu ändern. Die Belange der Teilnehmer werden möglichst berücksichtigt.

7. Computernutzung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Seminarzwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.

8. Internetnutzung

Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z. B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

9. Hausordnung

Der Teilnehmer hat die Hausordnung zu befolgen.

10. Ausschluss von Seminaren

Das Bildungswerk kann den Teilnehmer, der die jeweilige Seminargebühr oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 8 u. 9) sowie die Hausordnung (Ziffer 10) nicht beachtet oder die Durchführung des Seminars gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Seminargebühr bleibt in diesem Fall bestehen.

11. Haftung

Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthaltes am Seminarort, haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12. Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Stand: August 2014

Widerrufsbelehrung bei Seminaranmeldungen


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, dem
Bildungswerk Metall, Altendorfer Straße 97-101, 45143 Essen, Telefon: +49 201 4786989-0, Fax: +49 201 4786989-29, E-Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.